|
Seite 19 |
|
BeagleFriends - DAS Magazin |
|
In dieser Ausgabe: |

|
Was leistet eine Hundehaftpflichtversicherung?
Die jeweilige Versicherungsgesellschaft zahlt bei Schadensereignissen, die eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung oder im schlimmsten Fall den Tod von Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat. Des Weiteren zahlt sie auch bei Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte aber meist nur bis zu einem Jahr.
Der Versicherungsschutz reicht bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die übrigens mindestens bei drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden liegen sollte. Bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.
Aber Achtung! Eine Haftpflichtversicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt es nicht! In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb so genannte Ausschlüsse. |
|
Nicht versichert ist zum Beispiel:
· die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden
· Schäden an sogenannten Figuranten (z. B. Hilfsperson eines Hundetrainers)
· Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden
· selbst erlittene Schäden |
|
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der so genannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und auch die jeweils weiteren Beiträge termingerecht eingezahlt werden. Der Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Mit dem Tod des Hundes erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikowegfalles und bedarf keiner extra Kündigung. Eine entsprechende Meldung an die Versicherungsgesellschaft sollte allerdings erfolgen. |